KV nachholen / Artikel 32
Auch Erwachsene können entsprechend Artikel 32 (Verordnung Berufsbildung) die kaufmännische Grundbildung nachholen und ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in den Profilen B (Basis-Grundbildung) und E (erweiterte Grundbildung) ablegen.
Sie brauchen dafür bis zur Abschlussprüfung fünf Jahre Berufserfahrung, davon zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Alle Infos zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
HINWEIS: Die Reform der Grundbildung wird aktuell vorbereitet. In Baden starten wir im neuen Modell im August 2024. Der nächste Lehrgang für Artikel 32 im Aargau startet im August 2023 nach den Sommerferien in Aarau.
Die Ziele
In den zwei Jahren der KV Nachholbildung für Erwachsene lernen Sie, was Sie grundlegend für einen Job im kaufmännischen Bereich wissen müssen. Sie erhalten Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschaft & Gesellschaft, IKA (Informatik), Englisch, Französisch oder Italienisch (nur E-Profil) und schliessen mit einem EFZ ab.
Für wen?
Das KV für Erwachsene richtet sich an alle, die bereits einen Job im kaufmännischen Bereich haben oder hatten und den Berufsabschluss Kauffrau/-mann (B- oder E-Profil) nachholen möchten. Sie brauchen zur Zulassung lediglich fünf Jahre Berufserfahrung, zwei davon in einem kaufmännischen Beruf. Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet.
Die Infos
Voraussetzungen für die Ausbildung
persönlich
- Sie sollten motiviert sein, regelmässig zur Schule zu gehen und aktiv mitzuarbeiten
- Sie sollten motiviert sein Ihre Hausaufgaben zu machen
für das B-Profil
- gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Englisch: Stufe A2
- Tastaturschreiben & Computer-Basiskenntnisse
für das E-Profil
- gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
- Englisch Stufe A2
- Französisch oder Italienisch im E-Profil: Stufe A2
- Tastaturschreiben & Computer-Basiskenntnisse
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne. Fragen Sie einfach nach!
Das zB. Zentrum Bildung bietet ausserdem Sprachkurse an, mit denen Sie Ihre Sprachkenntnisse auf das für die Zulassung nötige Niveau bringen können.
Voraussetzungen für die Prüfung
Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung müssen Sie bis zur Prüfung fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen, wovon Sie mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich gearbeitet haben sollten.
Arbeit in Teilzeit wird entsprechend als Berufserfahrung angerechnet ebenso wie die Erfahrung, die Sie ggf. während Ihrer Lehre gesammelt haben.
Gesuch beim Kanton einreichen
Sie müssen das offizielle Gesuchsformular ausgefüllt und eingereicht haben, wenn Sie zur Prüfung zugelassen werden wollen! Das Formular ist beim kantonalen Berufsbildungsamt erhältlich: www.ag.ch
Das Formular, die Kopien Ihrer Arbeitszeugnisse, Diplome und Zeugnisse und eine Kopie des Zwischenzeugnisses der gegenwärtigen Tätigkeit reichen Sie schriftlich ein bei:
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung & Mittelschule
Bachstrasse 15
5000 Aarau
betriebliche-bildung@ag.ch
Kosten
Die Nachholbildung ist kostenlos, wenn Sie die Zulassung vom Kanton AG erhalten haben. Die Ausbildung wird am zB. Zentrum Bildung für Lernende aus den Kantonen BS, BL, SO zu stark reduzierten Preisen angeboten.
Anfallende Kosten sind das Materialgeld, Lehrmittel, Prüfungsgebühren und Schulungen für die betriebliche Prüfung.
Austritt / Wohnortwechsel
Bei einem vorzeitigen Austritt oder Abmeldung ist die Wohnsitzgemeinde nicht kostenpflichtig. Dem Kursteilnehmer wird an Stelle des Gemeindebeitrages ein Anteil an die Kosten der besuchten Lektionen von max. CHF 1’000.00 verrechnet.
Wenn der Lehrgang unbegründet abgebrochen oder die Teilnahme am Qualifikationsverfahren versäumt wird, kann Ihre Wohngemeinde die Rückzahlung des Kursgeldes verlangen.
Die Details
Inhalte
Lektionen | 1. Jahr | 2. Jahr | ||
---|---|---|---|---|
Fach | Lekt. / Woche |
|
||
Deutsch & Arbeitstechnik | 2 | 2 | ||
Französisch (Modul DFP) | 2.5 (E) | 2.5 (E) | ||
Englisch (Modul BEC) | 2.5 | 2.5 | ||
Wirtschaft & Gesellschaft | 6 | 6 | ||
IKA | 2 | 2 | ||
total Lektionen | B: 12.5 E: 15 |
D: 12.5 E: 15 |
Englisch
Im März des 2. Jahres absolvieren die Teilnehmer/-innen im Fach Englisch das BEC 1 (Business English Certificate 1) der Universität Cambridge als Qualifikationsverfahren.
Französisch (nur im E-Profil obligatorisch)
Ende April des 2. Jahres schliessen die Teilnehmer/-innen das Fach Französisch mit dem DFP (Diplôme de français professionell) ab. Die Resultate dieses Sprachzertifikats zählen
zum Qualifikationsverfahren. Italienisch als Alternative ist möglich.
Wirtschaft und Gesellschaft (W&G)
Das Fach W&G I beinhaltet den Bereich des Rechnungswesens. Das Fach W&G II (Betriebs- und Rechtskunde, Volkswirtschaftslehre und Staatskunde) wird profilübergreifend unterrichtet.
IKA - Information/Kommunikation/Administration
IKA beinhaltet folgende Fächer: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Korrespondenz.
Sprachaufenthalt
Im 2. Jahr besteht die Möglichkeit, zusammen mit den Berufslernenden Sprachaufenthalte zu besuchen:
Frankreich, Montpellier
i.D.R. in den Frühlingsferien
England, Paignton
i.D.R. in den Sportferien
Die Kosten belaufen sich auf ca. CHF 2’000.— (wechselkursabhängig).
Qualifikationsverfahren (LAP)
Am Ende der Ausbildung findet ein zentral koordiniertes Qualifikationsverfahren statt, bei dem der betriebliche Teil das gleiche Gewicht hat wie der schulische Teil.
Voraussetzungen für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens:
Die betriebliche und die schulische Prüfung müssen bestanden sein.
Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn:
- Die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt.
- Höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt.
Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn:
- Die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt.
- Nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind.
- Die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt.