Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungen am zB. Zentrum Bildung

gültig seit 1. Januar 2024

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Abteilung Weiterbildung am zB. Zentrum Bildung und den Teilnehmenden einer unserer Weiterbildungen.

Vertragsparteien sind das zB. Zentrum Bildung und die natürliche oder juristische Person (nachfolgend als Teilnehmende bezeichnet), welche sich anmeldet bzw. sich anmelden lässt.
Teilnehmende sind alle Personen, die sich über das entsprechende Online-Anmeldeformular oder per schriftlicher Anmeldung – die fristgerecht in der Verwaltung der Weiterbildung des zB. Zentrum Bildung eingegangen sein muss – für eines der Weiterbildungsangebote angemeldet haben (siehe Punkt Anmeldung).

Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten des zB. Zentrum Bildung und finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem zB. Zentrum Bildung und den Teilnehmenden Anwendung.

Eine Ergänzung zu dieser Regelung bilden Kurse, Seminare, Lehr- und Studiengänge, die das zB. Zentrum Bildung in Kooperation mit einem/einer externen Weiterbildungspartner*in anbietet. Teilnehmende dieser Angebote akzeptieren mit ihrer Anmeldung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Weiterbildungspartners bzw. der jeweiligen Weiterbildungspartnerin zur Anwendung kommen. Der Hinweis dazu findet sich in der Online-Ausschreibung der entsprechenden Angebote (AGB Mendo AG, AGB Lernwerkstatt Olten).

Die Angebote der Weiterbildung des zB. Zentrum Bildung lassen sich wie folgt definieren: 

  • Bei Seminaren handelt es sich um Tagesbildungsangebote, welche 1 bis maximal 3 Tage dauern. 
  • Kurse sind fortlaufende Weiterbildungen über einen vordefinierten Zeitraum bis zu 6 Monaten. Sowohl sprachliche Weiterbildungen als auch der Vorbereitungsunterricht für die FHNW (Hochschulen für Wirtschaft bzw. Technik) gelten als Kurse.
  • Lehrgänge dauern mindestens 4 Monate bis zu maximal dreissig Monaten.
  • Studiengänge sind Bildungsgänge der Höheren Fachschulen, zu welchen auch die Nachdiplomstudiengänge zählen. 

 

Anmeldung

Die Anmeldung zu Kursen, Seminaren und Lehr- und Studiengängen erfolgt über das jeweilige digitale Anmeldeformular auf der Website www.zentrumbildung.ch oder schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular, welches fristgerecht bei der Verwaltung Weiterbildung eingereicht worden sein muss.

Um sich für die Studien-, Bildungs- und Nachdiplomstudiengänge der Höheren Fachschulen anzumelden, muss das persönliche Dossier eingereicht werden. Eine Einreichung ist in digitaler Form als PDF per E-Mail und in Papierform möglich. Für die Anmeldung zur Höheren Fachschule ist eine Unterschrift notwendig, welche in Papierform vorliegen muss. 
Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Veranstaltungen mit freien Plätzen ist auch eine kurzfristige Nachmeldung möglich. Verspätete Anmeldungen sind nur nach Absprache mit der Administration resp. dem Rektorat Weiterbildung möglich.

Mit der Anmeldung zu Lehr- und Studiengängen wird eine Einschreibegebühr von CHF 190.00 fällig (siehe «Gebühren»). Bei einer Buchung von direkten Folgelehrgängen (direkt = innerhalb eines Jahres nach dem letzten Kurstag des vorherigen Lehrgangs) fällt keine weitere Einschreibegebühr an.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass Adress- und Kontaktdaten der Teilnehmenden einer Weiterbildung zu administrativen Zwecken an die Lehrgangsleitenden, Dozierenden mit der Durchführung beauftragte Drittanbieter der jeweiligen Veranstaltung weitergegeben werden dürfen. Die Adress- und Kontaktdaten dürfen vom zB. Zentrum Bildung zudem und ausschliesslich zu statistischen Zwecken und im Rahmen von Epidemien und Pandemien für das Contact Tracing an Behörden weitergegeben werden.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, das Bildmaterial, welches im Rahmen der Lehrgänge und Veranstaltungen entsteht, zu welcher sich der/die Teilnehmende angemeldet hat, vom zB. Zentrum Bildung für Werbezwecke verwendet werden darf. Insbesondere kann dies ohne Einwilligung der/des Teilnehmenden in Printprodukten, auf der Website und in Sozialen Medien mit Bezug zu der Veranstaltung, zu welcher sich der/die Teilnehmende angemeldet hat, veröffentlicht werden. Der/die Teilnehmende kann die Entfernung von Bildmaterial von der Website und von Sozialen Medien verlangen, indem er eine entsprechende Nachricht an @email sendet.

Abmeldungen/Rücktritte

Abmeldungen und Rücktritte haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Rückzüge von Anmeldungen sind mit Abmeldungen gleichzusetzen. Für die untenstehenden Fristen gilt jeweils das Eingangsdatum beim zB. Zentrum Bildung (Zustellnachweis der Post).

Bei Seminaren und Kursen gilt: 

  • Bei einer Abmeldung bis 6 Wochen (dreissig Arbeitstage) vor Seminar-/Kurs-beginn fallen keine Kosten an. 
  • Bei kurzfristigen Abmeldungen (neunundzwanzig Arbeitstage bis einen Arbeitstag vor dem ersten Schultag) verrechnet das zB. Zentrum Bildung im Sinne einer Konventionalstrafe 50 % der Kurskosten, mindestens aber CHF 50.00 pro Kurs.  
  • Ein Rücktritt nach Kursbeginn ist nicht mehr möglich – in diesem Fall ist das gesamte Kursgeld geschuldet.
     

Bei Lehr- und Studiengängen gilt: 

  • Bei einer Abmeldung bis sechs Wochen (dreissig Arbeitstage) vor Lehr-/Studiengangbeginn ist nur die Einschreibegebühr in der Höhe von CHF 190.00 geschuldet.
  • Für spätere Abmeldungen, die mindestens neunundzwanzig Arbeitstage bis sechzehn Arbeitstage vor Lehrgangs- bzw. Studienbeginn eintreffen, verrechnet das zB. Zentrum die Einschreibegebühren in der Höhe von CHF 190.00 sowie 50 % der Gebühren für das gesamte erste Semester. Diese Kosten werden umgehend nach erfolgtem Abbruch in Rechnung gestellt.
  • Für eine Abmeldung ab fünfzehn Arbeitstagen vor Unterrichtsbeginn verrechnet das zB. Zentrum Bildung die Einschreibegebühren in der Höhe von CHF 190.00 sowie 100 % der Gebühren für das gesamte erste Semester. Diese Kosten werden umgehend bei Abbruch im vollen Umfang (d.h. die gesamte Semestergebühr) in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.

Die obenstehenden Regelungen gelten abschliessend. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr, des Kurs-, Seminar-, Lehr- oder Studienganggeldes, unabhängig davon, ob ein/e Abmeldung/Rücktritt wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt. Jedoch kann stets kostenlos ein/e den erforderlichen Qualifikationen entsprechende*r Ersatzteilnehmende*r gestellt werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. In Härtefällen bleibt der Entscheid dem Rektorat Weiterbildung vorbehalten.

Teilnahmebestätigungen/Prüfungszulassung

Teilnahmebestätigungen für Kurse, Seminare oder Lehr- bzw. Studiengänge werden ausgestellt, sofern 80 % aller Lektionen besucht worden sind.

Bei Kursen für Berufsbildende müssen zwingend 100 % der Lektionen besucht werden. Für Sprachkurse gilt eine 66%ige Teilnahme.

Die Prüfungszulassungen richten sich nach den Reglementen und Wegleitungen.

Für die Anmeldung zu Zertifikatsprüfungen (wie edupool.ch, IAF, Cambridge), Eidg. Berufsprüfungen oder Höheren Fachprüfungen sind die Teilnehmenden verantwortlich.

Kosten, Gebühren, Raten

Kosten

Bei Lehr- und Studiengängen wird eine Einschreibegebühr von CHF 190.00 fällig welche innert zehn Tagen zahlbar ist. Die Einschreibegebühr wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Einziger Ausnahmefall: Kursabsage seitens zB. Zentrum Bildung.

Die Lehrgangs- und Studiengangkosten werden pro Semester in Rechnung gestellt. Andere Zahlungsmodalitäten (Ratenzahlung) sind nach Absprache mit der Schulleitung Weiterbildung möglich. Bei Ratenzahlungen wird eine Gebühr erhoben (siehe Ratenzahlung).

Die Teilnehmenden erhalten die Rechnung zu den Kurs-, Seminar-, Lehr- bzw. Studiengangkosten, welche innert dreissig Tagen zahlbar ist, zusammen mit der Durchführungsbestätigung ca. zehn Arbeitstage vor Kurs-, Seminar-, Lehr-, Studiengang- oder Semesterbeginn. 

Änderungen (auch Preisänderungen, inkl. Anpassungen von Subventionen) gegenüber dem gedruckten Kursprogramm sind möglich. Die aktuellen Angaben finden Sie jeweils auf www.zentrumbildung.ch.

Das zB. Zentrum Bildung belastet die nachfolgend erwähnten, vom Kunden verursachten, Kosten pro Ereignis:

Verspätete Zahlungen

GebührengrundKosten in CHF
1. Mahnung20.00
2. Mahnung20.00
3. Mahnung30.00
Betreibung50.00


Nachbestellung von Duplikaten / Dokumenten

Diplom (Neuausstellung)100.00
Zeugnis (Neuausstellung)50.00
Kopien von Dokumenten
(Rechnungen, Kontoauszüge etc.)
10.00

Für die Einzahlung am Postschalter werden dem Kunden die entstandenen Post-/ oder Bankgebühren belastet. Zudem kann für verspätete Zahlung ein Verzugszins von 5 % belastet werden.

Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung ist nach Vereinbarung mit der Schulleitung Weiterbildung und nur mit schriftlicher Unterzeichnung der Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Pro Rate wird ein Aufschlag von CHF 20.00 berechnet. Eine Semestergebühr muss in maximal 6 Raten beglichen werden.

Anzahl RatenAufschlag in CHF
2 Raten40.00
3 Raten60.00
4 Raten80.00
5 Raten100.00
6 Raten120.00

Das zB. Zentrum Bildung behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Teilnehmenden den Zugang zum Unterricht zu verweigern.

Rabatte/Ermässigungen

Mitglieder des Kaufmännischen Verbands erhalten 10 % alle Kurse und Lehrgänge. Die Vergünstigung für KFMV Mitglieder ist nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kumulierbar. 

Berufslernende des zB. Zentrum Bildung wird bei genügender Teilnehmendenzahl 25 % Ermässigung auf Weiterbildungen für den Brancheneinstieg (Stufe Sachbearbeitung, HWD) als auch auf die ersten beiden Semester der Höheren Fachschule gewährt, sofern Sie sich bis zum 31. August des Abschlussjahres ihrer Lehrzeit für ein Angebot der zB. Weiterbildung anmelden. 

Wer am zB. Zentrum Bildung einen Lehrgang oder Kurs besucht, erhält für den entsprechenden Fortsetzungskurs eine Reduktion (Folgerabatt) von 5 % auf das Kurs-/Lehrgangsgeld. Diese Reduktion beträgt maximal CHF 300.00 und kann nicht mit anderen Rabatten kumuliert werden (z.B. KV-Mitgliedschaft). Der Folgerabatt verfällt nach einem Jahr (Stichtag: letzter Kurstag) und kann nur an einen weiteren Kurs-/Lehrgangsbesuch angerechnet werden. 

Eine Ausnahme bilden die Sprachkurse. Hier gilt der Nachfolgerabatt nur für den unmittelbaren Nachfolgekurs im direkt anschliessenden Semester.

Senioren ab 62 Jahren (Stichtag Kursstart) erhalten 5 % Rabatt auf alle IT- und Sprachkurse am 
zB. Zentrum Bildung.

Alle Rabatte beziehen sich, wo nicht anders vermerkt, ausschliesslich auf die Lehrgangskosten. Auf Lehrmittel und Prüfungsgebühren werden keine Nachlasse resp. Ermässigungen gewährt. Bildungsgutscheine, Aktionen und Rabatte des zB. Zentrum Bildung sind nicht kumulierbar. Eine Ausnahme bilden «Bring your Friend»-Gutscheine.
 

Kantons-/Bundesbeiträge

Für diverse Lehr- und Studiengänge richten Kantone und Bund Beiträge an die Teilnehmenden aus. Die Details sind der jeweiligen Angebotsbeschreibung zu entnehmen. 

Teilnehmende, welche eine Weiterbildung für einen Eidg. Fachausweis und/oder ein Eidg. Diplom abschliessen, erhalten unter gewissen Umständen 50 % der Lehrgangskosten direkt vom Bund rückerstattet. 

Die Einreichung der Dokumente zum Bezug resp. zur Auszahlung dieser Subjektfinanzierung ist Sache der Teilnehmenden.

Die Höhe der Studiengebühr für die Höhere Fachschule für Wirtschaft (HFW), Höhere Fachschule für Marketing (HFM) und die Höhere Fachschule Gestaltung (HF Fotografie) basiert auf den kantonalen Beiträgen. Die Höhe der Beiträge wird vom Kanton bestimmt und kann sich verändern. 

Bei solchen Veränderungen (Erhöhungen/Senkungen) hat das zB. Zentrum Bildung das Recht, die Gebühr auf Inkrafttreten der neuen kantonalen Beiträge anzupassen. Die zu bezahlende Gebühr kann sich während des Studiums um den angepassten kantonalen Beitrag verändern.

Durchführungen

Die definitive Durchführung der Kurse, Seminare oder Lehr- bzw. Studiengänge wird von der Schulleitung Weiterbildung bestimmt.

Diese wird in der Regel zehn Arbeitstage vor Beginn eines Studien- oder Lehrgangs bzw. 6 Arbeitstage vor Beginn eines Kurses/Seminars durch das zB. Zentrum Bildung bestätigt.

Das zB. Zentrum Bildung hat das Recht Kurse, Seminare, Lehr- bzw. Studiengänge wegen ungenügender Teilnehmerzahl abzusagen. 

Geringfügige Änderungen im Terminplan oder bei Unterrichtsinhalten gegenüber den Ausschreibungen der Lehrgänge bleiben vorbehalten.

Änderungen

Programmänderungen oder Nichtdurchführung von Kursen, Seminaren, Lehr- bzw. Studiengängen bleiben vorbehalten. Umteilungen von Teilnehmenden in Kurse mit freien Plätzen sind nur innerhalb der ersten drei Wochen nach Rücksprache mit dem Sekretariat möglich. 

Sollte der Kurs nicht den Erwartungen entsprechen, ist eine Umteilung nach Absprache in einen anderen geführten Kurs möglich. Eine Umteilung basiert stets auf Kulanz des zB. Zentrum Bildung und die Schule übernimmt keine Garantie für das Bestehen einer passenden Alternative. 

Programmänderungen, sowie Preisänderungen, Daten- und Stundenplanänderungen oder Lektionenausfall begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Schulgelder.

Lehrgänge in Kooperation mit Mendo AG

Teilnehmer*innen, die sich für Lehrgänge anmelden, welche das zB. Zentrum Bildung in Kooperation mit der Mendo AG durchführt werden, akzeptieren mit ihrer Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mendo AG:

AGB Mendo AG 

Ersatzforderungen

Vorbehältlich des letzten Absatzes dieses Abschnitts werden bei vorzeitiger Absage eines Kurses, Seminars, Lehr- oder Studiengangs durch das zB. Zentrum Bildung die Einschreibegebühr und allfällig bereits bezahlte Kurs-/Studiengebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind vollständig ausgeschlossen.

Ein Ausfall einzelner Lektionen, welcher vom zB. Zentrum Bildung oder ihren beauftragten Personen verursacht wurde, wird generell und nach Möglichkeit nachgeholt. 

Durch Teilnehmende versäumte Lektionen können nicht nachgeholt und deren Kosten nicht rückerstattet werden. Lehrmittel sind vom Umtausch und von der Kostenrückerstattung ausgeschlossen. 

Kosten (z.B. Reisekosten, Arbeitsausfälle), welche mit Stundenplanänderungen, Ausfällen und Nachholen von Unterricht und Prüfungen zusammenhängen, werden vom zB. Zentrum Bildung nicht übernommen.

Dispensationen führen zu keiner Reduktion der Gebühren und können auch nicht als Ersatzforderungen geltend gemacht werden.

In Ausnahmefällen (z.B. aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung o.ä.) kann eine Veranstaltung abgesagt, unterbrochen oder verschoben werden, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibe-, Kurs-, Seminar- oder Studiengebühr resultiert oder Anspruch auf Schadenersatz entsteht. Ebenso haben die Teilnehmenden die Durchführung eines Kurses, Seminars, Lehr- oder Studiengangs in einer vom zB. Zentrum Bildung zu bestimmenden alternativen Unterrichtsform (bspw. digital/online) ohne Anspruch auf Ersatz zu akzeptieren.

Kündigung

Nach dem Start eines Lehr- bzw. Studiengangs kann eine Kündigung nur auf Ende des laufenden Semesters erfolgen, wobei die gesamten Lehr-/Studiengangkosten für das laufende Semester geschuldet sind. Die Kündigung während eines laufenden Seminars oder Kurses ist nicht möglich (vgl. Abschnitt Abmeldungen/Rücktritte).

Der letzte Kündigungszeitpunkt ist jeweils sechs Wochen (30 Arbeitstage) vor Ende des gültigen Lehrgangs- bzw. Semesters (Zwölf Monate ab Startdatum, gemäss publiziertem Stundenplan). Kündigungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, unterliegen den Bestimmungen des Abschnitts Abmeldungen/Rücktritte.

Eine Kündigung hat in jedem Fall per eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist das Datum der Zustellung (Zustellnachweis der Post) entscheidend.
Es besteht in allen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurs-, Seminar-, Lehr- bzw. Studienganggeldes, unabhängig davon, ob eine Kündigung, Abmeldung, das Nichterscheinen oder der Abbruch einer Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt.

Ein*e den erforderlichen Qualifikationen entsprechende*r Ersatzteilnehmende*r kann kostenlos gestellt werden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. 
In Härtefällen bleibt der Entscheid der Schulleitung Weiterbildung vorbehalten.

Schulausschluss

Bei Verstoss gegen die Prüfungsordnung und bei ungebührlichem Verhalten kann ein Ausschluss aus der Schule erfolgen. Die Teilnehmenden haben dabei dem zB. Zentrum Bildung sämtliche aus einem solchen Ereignis entstehenden Schäden (Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren etc.) zu ersetzen.

Regelung Daten digitaler & analoger Unterricht

Die in der Schweiz geltenden rechtlichen Grundlagen bezüglich Persönlichkeitsrechts (Art. 27 ff. ZGB) und Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) müssen von allen Teilnehmenden des Unterrichts in der zB. Weiterbildung eingehalten werden.

Jegliche Art von Ton- und/oder Bildaufnahmen anderer Personen sind ohne deren Einverständnis nicht erlaubt.

Jegliche Aufzeichnung von Unterrichtssequenzen ist nicht gestattet.

Jegliche Weitergabe von Unterrichtssequenzen ist untersagt.

Die Zugangsdaten zu digitalen Unterrichtseinheiten werden ausschliesslich durch Dozierende und/oder das Verwaltungsteam der Weiterbildung des zB. Zentrum Bildung kommuniziert. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt und wird nachverfolgt. Als Dritte gelten natürliche oder juristische Personen, die mit dem zB. Zentrum Bildung in keinem Vertragsverhältnis mit Bezug zur jeweiligen Unterrichtssequenz stehen.

Das zB. Zentrum Bildung behält sich vor, bei einem Verstoss gegen die vorstehenden Bestimmungen betreffend Persönlichkeitsrecht und Datenschutz gestützt auf Art. 179 ff. StGB und/oder Art. 34 DSG Strafanzeige zu erstatten. Teilnehmende, welche diese Bestimmungen missachten, werden zudem für den entstandenen Schaden haftbar gemacht (Art. 28a ZGB) und können ohne Rückerstattung der Gebühren vom Kurs ausgeschlossen werden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass für digitale Veranstaltungen die Datenschutzrichtlinien der verwendeten Kommunikationstools (z.B. Zoom, Microsoft Teams) Anwendung finden und einzuhalten sind.

Lehrmittel, Konzepte, Programme und Computersoftware sind grundsätzlich urgeberrechtlich geschützt. Das zB. Zentrum Bildung behält sich sämtliche Rechte an den eigenen Lehrmitteln, Angebotskonzepten, Unterrichtsmaterialien und Programmen vor. Insbesondere ist das Veröffentlichen, Vervielfältigen, Kopieren und die Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ausserhalb des schulischen Bereichs ohne die schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers untersagt.

Das zB. Zentrum Bildung behält sich vor, bei einem Verstoss gegen die vorstehenden Bestimmungen betreffend Urheberrecht gestützt auf Art. 67 ff. URG Strafanzeige zu erstatten. Teilnehmende, welche diese Bestimmungen missachten, werden zudem für den entstandenen Schaden haftbar gemacht (Art. 62 URG) und können ohne Rückerstattung der Gebühren vom Kurs ausgeschlossen werden.

Versicherungen

Die Teilnehmenden sind selbst für eine ausreichende persönliche Versicherungsdeckung verantwortlich.

Das zB. Zentrum Bildung schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das zB. Zentrum Bildung nicht haftbar gemacht werden.

Ferien

Generell findet in den Schulferien kein Unterricht statt (ausgenommen sind die Vorbereitungskurse für die FHNW und ggf. Prüfungen). Die Daten richten sich nach denen des Durchführungsortes (Baden oder Brugg).

In Einzelfällen kann trotzdem Unterricht erfolgen, welcher im entsprechenden Stundenplan ausgewiesen ist. Dies geschieht in Absprache mit den Dozierenden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Baden. Zur Anwendung gelangt Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Standort Baden

Standort Brugg