Neue Titelzusätze ab 1. Oktober 2026
Mit dem Massnahmenpaket des Bundes treten am 1. Oktober 2026 die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» in Kraft, ein Gewinn an internationaler Verständlichkeit für die höhere Berufsbildung.
Das Wichtigste in Kürze
Wie lauten die neuen Titelzusätze?
Der Zusatz wird nach dem geschützten Titel und mit Komma getrennt geführt:
- HF-Diplome und eidgenössische Fachausweise erhalten «Professional Bachelor»,
- Eidgenössische Diplome (höhere Fachprüfung) «Professional Master».
Aus «Dipl. Betriebswirtschafter*in HF» wird damit «Dipl. Betriebswirtschafter*in HF, Professional Bachelor». Wichtig: Der Zusatz darf nur zusammen mit dem geschützten Titel verwendet werden, nie allein.
Welche Lehrgänge profitieren davon?
Viele Abschlüsse aus unserem Weiterbildungsangebot fallen unter die neue Regelung. Den Zusatz «Professional Bachelor» tragen künftig unsere Höheren Fachschulen: HF-Wirtschaft, HF-Marketing und HF-Kommunikationsdesign mit Vertiefung Fotografie, sowie unsere Lehrgänge mit eidgenössischem Fachausweis, etwa Führungsfachleute, Technische Kaufleute, Fachleute Finanz- und Rechnungswesen, HR-Fachleute, Detailhandelsspezialist*in sowie Marketing- und Verkaufsfachleute. Den Zusatz «Professional Master» tragen Abschlüsse auf Stufe eidgenössisches Diplom, beispielsweise Verkaufsleiter*in mit eidg. Diplom.
Gilt das auch für frühere Absolvierende?
Ja. Wer seinen Abschluss am zB. bereits erworben hat, darf den Titelzusatz ab dem 1. Oktober 2026 ebenfalls führen. Neue Urkunden werden nicht automatisch ausgestellt; das SBFI stellt aber ab diesem Datum ein erklärendes Dokument bereit, das der bestehenden Urkunde beigelegt werden kann. Ab Mitte Oktober 2026 kann zudem gegen eine Gebühr ein neuer Diplomzusatz beantragt werden. Der genaue Ablauf zur Beantragung des Diplomzusatzes ist derzeit noch nicht definiert.
Was bedeuten die Änderungen für die höhere Berufsbildung und das zB.?
Die neuen Titelzusätze verbessern die Verständlichkeit der Abschlüsse, insbesondere im internationalen Umfeld. Sie machen sichtbarer, auf welchem Niveau sich die höhere Berufsbildung bewegt, und unterstreichen zugleich mit der Ergänzung «Professional» ihren praxisorientierten Charakter.
Mit demselben Massnahmenpaket wird ab dem 1. Oktober 2026 auch die Bezeichnung «Höhere Fachschule» geschützt: Nur Anbieter mit mindestens einem vom Bund anerkannten HF-Bildungsgang dürfen sich so nennen. Das zB. Zentrum Bildung erfüllt diese Voraussetzung und steht damit weiterhin für anerkannte, praxisnahe und verlässliche Weiterbildung.
Fragen zu deinem Abschluss am zB.?
Unsere Bildungsberatung hilft dir gern weiter.
Quelle: SBFI, FAQ «Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung», Stand Juni 2026.