Qualifikationsverfahren Kaufleute & QV Vorbereitung
Mit dem Qualifikationsverfahren – also der Lehrabschlussprüfung – wird der schulische Teil der Berufsausbildung abgeschlossen. Dabei werden alle Leistungsnachweise, die in die Fachnote einfliessen – also Erfahrungsnoten und die Schlussprüfung – mit einbezogen.
Die Qualifikationsverfahren werden durch die Prüfungsleiter*innen organisiert. Die Prüfungen bestehen aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil. Der betriebliche Teil ist für beide Profile gleich. Der schulische Teil unterscheidet sich nach Profil.
Berufslernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten können beim Kanton einen Nachteilsausgleich beantragen.
Unsere Berufsschüler*innen aus Brugg und Baden finden hier zu gegebener Zeit alle Infos zum aktuellen Qualifikationsverfahren.
Wann haben Sie bestanden?
Das gesamte Qualifikationsverfahren wurde bestanden, wenn im betrieblichen und im schulischen Teil diese Noten erreicht wurden:
betrieblicher Teil:
- Gesamtnote mind. 4.0
- höchstens eine ungenügende Fachnote
- keine Fachnote unter 3.0
schulischer Teil:
- Gesamtnote mind. 4.0
- höchstens zwei ungenügende Fachnoten
- Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 beträgt nicht mehr als 2.0 Notenpunkte
QV Vorbereitungskurse
Für eine optimal QV Vorbereitung bieten wir unseren Lernenden (kostenpflichtige) Vorbereitungskurse für das Qualifikationsverfahren in den Fächern Rechnungswesen, Wirtschaft und Gesellschaft, IKA, Mathematik, Deutsch und Französisch an.
Prüfungsprogramme
QV 2024: Termine, Programm
EBA
Übersicht alle Termine QV 2024 - EBA
Prüfungsprogramm QV 2024 - EBA
B-Profil
Übersicht alle Termine QV 2024 B-Profil
Prüfungsprogramm QV 2024 - B-Profil
E-Profil
Übersicht alle Termine QV 2024 - E-Profil
Prüfungsprogramm QV 2024 - E-Profil
BM 1
Übersicht alle Termine QV 2024 - BM1
Prüfungsprogramm QV 2024 - BM1
Wichtige Hinweise zum QV
Termine
Das Prüfungsresultat wird im News-Bereich veröffentlicht (falls bestanden). Nichtbestandene erhalten eine schriftliche Mitteilung.
Betriebliche Lehrabschlussprüfung
Der Prüfungsteil «Berufspraxis - schriftlich» und «Berufspraxis - mündlich» erfolgt gemäss den Modalitäten Ihrer Ausbildungs- und Prüfungsbranche. Sie erhalten die Informationen durch den üK-Leiter.
zeitl. Ablauf
Abgabe Formular Prüfungsanmeldung inkl. Unterschrift Berufsbilder*in | Anfang November |
Prüfung Englisch (BEC) | Mitte März |
Prüfung Deutsch mündlich | Ende Mai |
weitere schriftliche & mündliche Prüfungen | Anfang - Mitte Juni |
Benachrichtigung falls nicht bestanden | schriftlich bis spät. Juni |
Lehrabschlussfeier im Tägerhard, Wettingen | Ende Juni |
Repetition
Wenn Sie wiederholen müssen
Bei nicht bestandenem QV sind zwei Wiederholungen möglich. Wiederholt werden die nicht bestandenen Qualifikationsbereiche. Die Erfahrungsnote kann neu beigebracht werden, wenn
- im schulischen Teil der Unterricht während mindestens zwei Semestern wiederholt wird,
- die Bildung in beruflicher Praxis während mind. zwei Semestern wiederholt wird.
Andernfalls wird die bisherige Erfahrungsnote beibehalten.
Ist die Fachnote "Projektarbeiten" ungenügend, so müssen die nicht bestandenen Module Vertiefen und Vernetzen bzw. die nicht bestandene Selbstständige Arbeit wiederholt werden.
Antrag Repetition Kanton
Der Kanton stellt ein Online-Formular zur Beantragung der Repetition des Qualifikationsverfahrens zur Verfügung:
Kontakt
- zB. Berufslehre
- 056 200 15 50