Subventionen, Rabatte & Teilzahlung
Subventionen / Bundesbeiträge
Als Studierende einer Weiterbildung haben Sie bei vielen Lehrgängen Anrecht auf finanzielle Unterstützung von bis zu 50 Prozent des Lehrgangspreises:
Subventionen für eidg. Fachausweise & Diplome
Bundesbeitrag für eidg. Fachausweise & eidg. Diplome HF
Absolvierende, die eine Weiterbildung zu einem eidg. Fachausweis und/oder eidg. Diplom – also eine höhere Berufsbildung – abschliessen, können beim Bund 50 % der Lehrgangskosten zurückfordern. Dies sind maximal CHF 9'500.00, für höhere Fachprüfungen maximal CHF 10'500.00.
Die Rückerstattung erfolgt unabhängig vom Prüfungserfolg und gilt für eidg. Prüfungen, die nach dem 1. Januar 2018 abgelegt werden.
Voraussetzung ist, dass die höhere Berufsbildung bis zur abschliessenden Berufs- oder Fachprüfung absolviert wird und dass die Kosten von den Studierenden selbst getragen werden, nicht von einer Firma.
Für Absolvierende, die sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.
Subventionen für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Subventionen für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Lehrgänge, die auf einen eidgenössischen Fachausweis oder ein eidgenössisches Diplom vorbereiten, berechtigen unabhängig vom Prüfungsresultat zur Subvention des Folge-Studiengangs (SBFI). Sie erhalten eine Rückerstattung nach Abschluss der Prüfung zum entsprechenden Fachausweis oder Diplom auf Antrag beim Bund.
Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten, vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien. Als nicht anrechenbar gelten namentlich Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung.
Rabatte
Am zB. Zentrum Bildung gewähren wir unterschiedliche Rabatte für Studierende, Lernende, Senioren, Alumni, Firmen und Mitglieder des Kaufmännischen Verbands:
Rabatte am zB.
Rabatte für Berufslernende des zB. Zentrum Bildung
Lernende erhalten auf Weiterbildungs-Kurse und -Lehrgänge 25 % Ermässigung, die keine mehrjährige Berufs- oder Branchenerfahrung nach der Berufslehre erfordern (Brancheneinstieg), sofern sie sich bis Ende August des Jahres anmelden, in dem sie ihren Abschluss machen.
Rabatte für Studierende des zB. Zentrum Bildung
Anschlussrabatt
Wenn Sie bereits einen Kurs, Lehr- oder Studiengang bei uns belegt haben und direkt im Anschluss (innerhalb eines Jahres nach dem letzten Kurstag) die nächste Weiterbildung buchen, gewähren wir einen Rabatt von 5 % auf die Kurs-/Lehr-/Studiengangskosten (exkl. Lehrmittel & Prüfungen) des Folgekurses. Dieser Anschlussrabatt beträgt maximal CHF 300.00.
Rabatte für zB. Alumni
Ehemalige Studierende des zB. Zentrum Bildung erhalten auf spezielle Angebote eine Vergünstigung. Diese wird den zB. Alumni direkt kommuniziert.
Seniorenrabatt
Senioren ab 62 Jahren erhalten 5 % Rabatt auf alle IT- und Sprachkurse am zB. Zentrum Bildung.
Rabatte für Firmen
Bei Anmeldungen von vielen Teilnehmenden, die in derselben Firma arbeiten, werden von Fall zu Fall Rabatte gewährt. Für eine individuelle Abklärung, fragen Sie einfach bei uns nach.
Rabatte für Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes KFMV Aargau Ost
Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes (Aargau Ost) erhalten 10 % Ermässigung auf die Bildungsgangskosten für Lehrgänge und Kurse der Weiterbildung am zB. Zentrum Bildung - Wirtschaftsschule | KV Aargau Ost (exkl. Lehrmittel). Die Vergünstigungen für Mitglieder des KFMV sind nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kumulierbar.
Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung ist nach Vereinbarung mit der Schulleitung Weiterbildung und nur mit schriftlicher Unterzeichnung der Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Pro Rate wird ein Aufschlag berechnet. Eine Semestergebühr muss in maximal 6 Raten beglichen werden.
Aufschläge Ratenzahlung
Anzahl Raten | Aufschlag in CHF |
2 Raten | 40.00 |
3 Raten | 60.00 |
4 Raten | 80.00 |
5 Raten | 100.00 |
6 Raten | 120.00 |
Das zB. Zentrum Bildung behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Teilnehmenden den Zugang zum Unterricht zu verweigern.